Die Rechtsetzungsmacht der Gemeinden ist im Verfassungsrecht, Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz (GG), verankert. Einen ausdrücklichen Ausfluss der verfassungsrechtlichen Garantie der gemeindlichen Satzungsautonomie und die Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Ortsrecht finden sich in großer Zahl in der Gemeindeordnung und im Kommunalabgabengesetz. Darüber hinaus gibt es Satzungsermächtigungen aus dem Bereich des Baurechts, des Straßen- und Wegerechtes und des Wasserrechtes. Zuständiges Organ für den Erlass des gemeindlichen Ortsrechts mit den entsprechenden Satzungen und Verordnungen ist der Stadtrat.
Die nachfolgenden Satzungen und Verordnungen geben jeweils den aktuellen Stand wieder.
Abwasserbeseitigung
- Entwässerungssatzung
- Fäkalschlammentsorgungssatzung
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
- Abwassergebühren für Kleineinleiter
Wasserversorgung
Beiträge
Kommunalrecht
- Entschädigungssatzung Stadtrat
- Satzung über Bürgerehrungen
- Satzung über Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Abgabesatzungen
Öffentliche Einrichtungen
- Badbenutzungssatzung
- Badegebührensatzung
- Satzung für die Freiwillige Feuerwehr
- Friedhofssatzung
- Friedhofsgebührensatzung
- Sanierungssatzung
- Satzung über die Abhaltung von Wochenmärkten
- Marktgebührensatzung
- Stadtbüchereibenutzungssatzung
- Stadtbüchereigebührensatzung
- Archivbenutzung
- Obdachlosenunterkunftssatzung
- Obdachlosengebührensatzung
Verordnungen
- Verordnung über die Freigabe von Verkaufssonntagen aus Anlass von Märkten
- Verordnung über das freie Herumlaufen von großen Hunden und Kampfhunden
- Verordnung über die Bekämpfung von Lärm
- Verordnung über die Reinigung der Gehwege und Straßen
- Verordnung über öffentliche Anschläge